EU-Bio-Siegel
Ein staatliches Siegel
Wofür steht das EU-Bio-Siegel?
Das EU-Bio-Siegel kennzeichnet Lebensmittel, die nach dem Richtlinien des ökologischen Landbaus der Europäischen Union erzeugt wurden.
Ziel ist es, eine umweltverträgliche Landwirtschaft zu fördern, natürliche Ressourcen zu schonen und Verbraucher*innen eine verlässliche Orientierung für einen nachhaltigen Konsum zu bieten.
Das Siegel steht für einen gesetzlich geregelten Mindeststandard im ökologischen Landbau innerhalb der EU.
Was bestimmen die Richtlinien?
Hinter dem grünen Blatt steckt die EU-Öko-Verordnung, diese legt verbindliche Anforderungen für eine Vielzahl landwirtschaftlicher Erzeugnisse fest. Sie regelt alle Produktionsstufen, vom Saatgut bis zum verarbeiteten Endprodukt. Dazu zählen unter anderem Pflanzen und pflanzliche Erzeugnisse, Nutztiere, Futtermittel, verarbeitete Lebensmittel, Wein, Aquakulturerzeugnisse sowie Hefe. Seit der Verordnung (EU) 2018/848 fallen auch weitere landwirtschaftsnahe Produkte wie Bienenwachs, Kork, ätherische Öle sowie naturbelassene Baumwolle und Wolle unter die Bio-Vorschriften.
Nicht unter das EU-Bio-Siegel fallen Produkte aus der Jagd und der Fischerei wild lebender Tiere. Das Sammeln wild wachsender Pflanzen ist hingegen erlaubt, sofern die natürlichen Lebensräume geschützt sind und bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.
Grundprinzipien der biologischen Erzeugung
Die EU-Bio-Richtlinien beruhen auf grundlegenden Prinzipien des Umwelt- und Verbraucherschutzes. Dazu gehören der Verzicht auf gentechnisch veränderte Organismen, das Verbot ionisierender Strahlung sowie eine starke Einschränkung chemisch-synthetischer Pflanzenschutz- und Düngemittel. Hormone sind verboten, Antibiotika dürfen nur im Krankheitsfall eingesetzt werden. Zur Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit und der Gesundheit von Pflanzen und Tieren setzen Bio-Betriebe unter anderem auf Fruchtfolgen, organische Düngung, resistente Sorten und natürliche Methoden der Schädlingsbekämpfung.
- Vorgaben für die Tierhaltung
In der biologischen Tierhaltung gelten besondere Anforderungen an den Tierschutz. Die Tiere müssen artgerecht gehalten werden und ausreichend Platz sowie Zugang zu Freigelände haben. Seit 2022 erfolgt die Fütterung zu 100 % mit Bio-Futter, das möglichst aus dem eigenen Betrieb oder der Region stammt. Wachstumsförderer und das Klonen von Tieren sind verboten, der Einsatz von Antibiotika ist streng begrenzt.
- Vorschriften für Verarbeitung und Lebensmittelkette
Die EU-Bio-Vorschriften gelten für alle Stufen der Lebensmittelkette, also von der Erzeugung über Verarbeitung und Transport bis zur Kennzeichnung. Bio- und Nicht-Bio Produkte müssen während der Verarbeitung klar voneinander getrennt werden. Verarbeitete Lebensmittel dürfen das EU-Bio-Logo nur tragen, wenn mindestens 95 % der Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs aus ökologischer Erzeugung stammen. Zusatzstoffe und Verarbeitungs-Hilfsstoffe sind nur in begrenztem Umfang und nach ausdrücklicher Zulassung erlaubt.
Ökologisch zentrale Zielsetzungen für den Bio-Landbau laut der EU-Kommission sind:
- den verantwortungsvollen Umgang mit Energie und natürlichen Ressourcen;
- den Erhalt der biologischen Vielfalt;
- die Wahrung des ökologischen Gleichgewichts in den Regionen;
- die Bodenfruchtbarkeit;
- den Erhalt der Wasserqualität.
Kontrolle und Vergabe
Die Kontrolle des EU-Bio-Siegels ist gesetzlich geregelt. In jedem EU-Mitgliedstaat ist eine zuständige staatliche Behörde dafür verantwortlich, dass die EU-Bio-Vorschriften eingehalten werden.
Die Durchführung der Kontrollen erfolgt durch anerkannte private oder öffentliche Kontrollstellen. Landwirte, Verarbeiter und Händler müssen sich mindestens einmal jährlich kontrollieren lassen, bevor sie ihre Produkte als ökologisch vermarkten dürfen. Bei Einhaltung der Vorgaben erhalten sie ein Bio-Zertifikat. Zusätzlich sind unangekündigte Kontrollen möglich.
Die Mitgliedstaaten berichten der Europäischen Kommission außerdem jährlich über die Kontrollergebnisse. Die Europäische Kommission überwacht die nationalen Kontrollsysteme und führt regelmäßig Prüfungen durch. Auch Bio-Produkte aus Drittländern unterliegen anerkannten Kontrollstellen und werden von der EU überprüft.
Dadurch soll die Glaubwürdigkeit des Siegels gewährleistet und das Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher gestärkt werden.